Nutzungsbedingungen
Parteien, Geltungsbereich, Definitionen
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „siteboard“ (nachfolgend auch „Software“ genannt) des Anbieters bynary GmbH, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg, Telefon: +49 941 462 971 31, info@siteboard.io,https://bynary.io (nachfolgend auch „wir“ oder „bynary“ genannt) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen bynary und dem Kunden.
- Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die die Software unentgeltlich oder entgeltlich nutzt (nachfolgend: „Kunde“ genannt).
- Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
- Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
- Voraussetzung für die Nutzung der Software ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Nutzung der Software zwischen den Parteien. Eine Vereinbarung über die Nutzung der Software kommt zustande, in dem der Kunde bei bynary einen Zugang zur Software beantragt, bynary dem Kunden mit der Übersendung der Zugangsdaten zur Software und dieser Nutzungsbedingungen per E‑Mail ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages unterbreitet und der Kunde dieses Angebot mit der ersten Verwendung der Zugangsdaten als Nutzer der Software annimmt.
Beschreibung des Leistungsumfanges / Änderungen der Leistung / Änderung der Nutzungsbedingungen
- Aussagen und Erläuterungen von bynary in Werbematerialien und auf Websites verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
- Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunde und bynary ist die Bereitstellung des Zugriffs auf die Software-as-a-Service (SaaS) Lösung „siteboard“ durch Zugriff über das Internet (https://app.siteboard.io).
- Die Software wird von bynary als webbasierte SaaS-Lösung bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird es ermöglicht, die auf den Servern von bynary bzw. eines von bynary beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten.
- Dem Kunden wird es mit der Software ermöglicht, seine eigenen Websites über die in der Software integrierten Tools auf Probleme zu überprüfen. Hierzu zählen unter anderem die Prüfung der Geschwindigkeit des Aufrufs der Website, Sicherheitsprobleme, Test auf Barrierefreiheit, SEO.
- Bynary stellt hierfür unterschiedliche Tools bereit, deren Leistungsumfang sich aus der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Funktionsbeschreibung entnehmen lässt.
- Die Software prüft die vom Kunde eingegebene Website automatisch auf Probleme und gibt dem Kunden konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung bei Problemen mit der Website im Rahmen der Tools.
- Die Vertragspflichten von bynary ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Funktionsbeschreibung der Software bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen bynary und dem Kunden.
- Bynary erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server von bynary. Die Überlassung eines Quellcodes der Software ist nicht Gegenstand des Vertrags.
- Bynary stellt die Nutzung der Software am Routerausgang des Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung.
- Der Zugriff auf die Software erfolgt über das öffentliche Internet mit einem marktüblichen Web-Browser ohne unangemessene oder marktunübliche Browser-Einstellungen und ohne spezielle Zugriffssoftware.
- Bynary stellt die Leistungen frei von Schaden stiftender Software zur Verfügung. Bynary gewährleistet darüber hinaus, dass die Leistungen frei von Funktionen sind, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten des Kunden oder vom Kunden eingebrachte andere Daten bzw. von ihm eingebrachte Software gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Kunden zuwiderlaufen z.B. durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
- Um die Funktionalität der Software zu verbessern oder die Leistungen dem Stand der Technik anzupassen, kann bynary kostenpflichtige Leistungen nach Vertragsbeginn ohne Zustimmung des Kunden anpassen. Eine solche Änderung darf aber nicht dazu führen, dass dem Kunden die ursprünglich vereinbarten Funktionalitäten nicht mehr zur Verfügung stehen oder ursprünglich vereinbarte Anforderungen nur noch wesentlich eingeschränkt erfüllt werden.
- Die vertragsgegenständliche Software überprüft Inhalte und Dateien der Website des Kunden nicht bezüglich Rechte Dritter wie z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.
- Nicht Gegenstand des Vertrags ist die Prüfung von wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit von Texten oder Dateien auf Websites des Kunden.
- Eine Verwendung der Software zur Prüfung von Websites oder Tools im Hochrisikobereich ist ausgeschlossen.
Preise, Fälligkeit, Zahlung
- Sofern ausdrücklich keine kostenfreie Nutzung der Software Seitens bynary zugesagt wird, richtet sich der Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.
- Rechnungen von bynary sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
- Monatsvergütungen sind jeweils im Voraus zur Zahlung zu entrichten. Fälligkeitszeitpunkt ist der jeweils erste Tag der monatlichen Nutzung.
- Die Zahlungen erfolgen per Überweisungsauftrag oder Bankeinzug.
- Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist bynary berechtigt, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern und den Account zur Software zu sperren.
Vertragsdauer, Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch den Kunden, spätestens jedoch mit erstmaligem Login in der Software.
- Sofern bei Vertragsschluss keine feste Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Dies gilt auch für Verträge mit monatlicher Abrechnung.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche zum Vertragsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
- Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern bei Vertragsschluss nichts Abweichendes geregelt ist.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
- Jede Kündigung bedarf der Textform.
Pflege der Software, Updates, Upgrades – Leistungsänderungen
- Bynary verpflichtet sich eventuell auftretende Fehler der Software zu beheben.
- Bynary ist jederzeit berechtigt Updates, d.h. verbesserte Versionen der Software und Upgrades der Software einzuspielen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Support
- Der Kunde wird auftretende Fehler unverzüglich mitteilen und bynary bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere auf Anforderung in Textform Mängelberichte, Systemausdrucke vorzulegen und sonstige Daten bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
- Treten Darstellungsprobleme in Web-Browser auf, welche älter als 12 Monate sind, so ist die Behebung nicht Bestandteil der Supportleistung.
Verfügbarkeit – Kompensation
- In der kostenlosen Beta-Phase wird keine Verfügbarkeit garantiert. Die Beta-Phase dient zur Erprobung der Software und Kunden können die Software kostenfrei testen.
- Für kostenpflichtige Zugänge zur Software gilt folgendes:
- Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von bynary liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall des Internets, Stromausfalle etc.), nicht zu erreichen sind.
- Bynary kann mit Zustimmung des Kunden auch außerhalb der in dieser Vereinbarung genannten Zeiträume die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum unterbrechen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.
- Der Kunde wird die Zustimmung nur verweigern, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Die Verfügbarkeit wird aus einem Beobachtungszeitraum von einem Quartal ermittelt. Sie berechnet sich nach folgender Formel: Die maximale Verfügbarkeit (Availability) beträgt dabei die Stundenanzahl für den jeweiligen Monat abzüglich 2 Stunden für geplante Wartungsarbeiten (Planned Maintenance). Geplante Wartungszeiten werden zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Servicebetriebs und zur Weiterentwicklung der Software benötigt.
- Ausgeschlossen von der Verfügbarkeitszusage sind die Nachtstunden von 0 – 6 Uhr. Zu dieser Zeit laufen notwendige Prozesse für die Datensicherung und Systemprüfungen, d.h. in dieser Zeit kann es zeitweise zu Beeinträchtigungen kommen.
- Eine Ausfallzeit von bis zu 1 % während der verbleibenden Betriebszeit ist vertragsgemäß.
- Die Ausfallzeit (Downtime) wird gemessen vom Zeitpunkt der Meldung der Nicht-Verfügbarkeit durch den Kunde (während der Geschäftszeiten) bis zur Wiederherstellung der Serviceverfügbarkeit durch bynary.
- Folgende, nicht durch bynary zu vertretende Störungen gelten nicht als Ausfallzeiten und fließen nicht in die Berechnung der Ausfallzeit ein. Das sind Ausfallzeiten aufgrund von:
- Störungen und Engpässen im Internet Verkehr,
- höherer Gewalt,
- Missbrauch des Service (z.B. DDoS-Angriffe) oder andere Störungen durch Komponenten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von bynary liegen (z.B. Passwort-Missbrauch).
- Sofern die durchschnittliche Verfügbarkeit unterhalb von 99 % liegen sollte, wird bynary dem Kunden eine Kompensation gewähren. Die Kompensation erfolgt in Form eines reduzierten Tarifs für den Abrechnungszeitraum eines Monats, der unmittelbar auf den Berichtszeitraum mit der Unterschreitung der Mindestverfügbarkeit folgt.
- Die Kompensation berechnet sich wie folgt:
- Bei einer Verfügbarkeit von 96 bis 99 Prozent wird der Tarif auf 90 Prozent reduziert.
- Bei einer Verfügbarkeit von 93 bis 96 Prozent wird der Tarif auf 70 Prozent reduziert.
- Bei einer Verfügbarkeit von 90 bis 93 Prozent wird der Tarif auf 50 Prozent reduziert.
- Bei einer Verfügbarkeit unter 90 Prozent ist kein Entgelt fällig.
Reaktionszeiten
- Bei Software-Problemen, erfolgt die Reaktionszeit innerhalb eines Werktages (bei Meldung während der Geschäftszeiten) bzw. am folgenden Werktag (bei Meldung außerhalb der Geschäftszeiten) nach Meldung.
- Werktage sind alle Tage zwischen Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen.
- Hat der Kunde eine Störung gemeldet, können telefonische Rückfragen notwendig sein, um den Sachverhalt aufzuklären und eine Diagnose und Entstörung vorzunehmen. Der Kunde wird daher ab seiner Störungsmeldung telefonisch und per e-Mail erreichbar sein.
Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden, Hinweise an den Kunden
- Der Kunde ist ausschließlich selbst für die Nutzung der Software, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten sowie die erzielten Ergebnisse und deren Umsetzung verantwortlich.
- Der Kunde darf die Software nicht überlasten, z.B. durch zu viele Scans, Versuche die Software zu hacken oder Algorithmen zu umgehen, Versuche des Reverse Engineering.
- Dem Kunden ist es untersagt mehrere Accounts anzulegen oder bewusst VPN zu nutzen um über die vertragsgemäße Nutzung hinaus weitere Scans über die Software durchführen zu können.
- Der Kunde haftet für seine in die Software hochgeladenen Inhalte wie Daten, Fotos, Texte, etc. selbst
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für Daten die von ihm über die Software analysiert werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von bynary ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen. Der Zugriff auf die Software von bynary erfolgt ausschließlich über die vereinbarten Wege.
- Der Kunde darf von bynary eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen, entfernen, ausschalten oder sonst funktionsunfähig machen.
- Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren, Trojaner oder anderer Schadcode in die Systeme / Software von bynary gelangen.
- Dem Kunden obliegt es, die ordnungsgemäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste durch seine Mitarbeiter und insbesondere die ebenfalls in seinem Profil als weitere Zugangsberechtigte hinterlegten Mitarbeiter zu kontrollieren. Er ist verpflichtet, seinerseits seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten.
- Der Kunde haftet für die Nutzung seines Zugangs zu den Diensten von bynary unter den von ihm gewählten Passwörtern oder über seine Infrastruktur, es sei denn, er weist bynary nach, dass die Nutzung ihm nicht zuzurechnen ist.
- Der Kunde darf die Software nur im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Inhalte, die der Kunde mit dem Dienst erstellt, sowie sonstige Daten, die der Kunde mit Hilfe des Dienstes erstellt, speichert oder bereitstellt (zusammen „Daten des Kunden“), dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde stellt bynary von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
- Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten, ist bynary berechtigt, den Zugang zur Software auch ohne Ankündigung zu sperren und/oder das vorliegende Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen und ihm ist bewusst, dass sich die Position seiner Website in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.
- Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Software unter Umständen nicht alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, des DDG, der DL-InfoV oder der EU-DSGVO und/oder anderen Gesetzen / Verordnungen überprüfen und feststellen kann. Die Software ist lediglich ein Hilfsmittel um technische Probleme aufzudecken. Der Kunde wird daher angehalten nach Behebung der durch die Software festgestellten Mängel seine Website nochmals anwaltlich auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu lassen.
Speicherung von Scans - Löschung von Accounts und Daten
- Bei kostenlosen Accounts werden nur die letzten 10 Scans pro Seite des Kunden gespeichert.
- Der Kunde erkennt an, dass bynary sich das Recht vorbehält, kostenlose Konten, die für einen längeren Zeitraum (mindestens 12 Monate) inaktiv sind, abzumelden und die Daten des Accounts zu löschen.
- Spätestens eine Woche nach Beendigung des Vertrags löscht bynary alle Daten, die der Kunde über die Software analysiert hat vollständig und unwiederbringlich datenschutzkonform.
Nutzungsrechte – Vervielfältigungsrechte – Rechte Dritter
- Bynary räumt dem Kunden an der zur Verfügung gestellten Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränktes nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Untervermietung der Software (ganz oder teilweise) ist nicht erlaubt.
- Die von bynary zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Reports und Auswertungen darf der Kunde ausschließlich zur Gestaltung seiner vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Dem Kunden ist nicht gestattet, Dritten darüber hinaus Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen der Software einzuräumen.
- Scanergebnisse / Reports der Software dürfen bei Nutzung der Software über einen kostenlosen Account nicht an Dritte verkauft und oder kommerziell genutzt werden.
- Bynary ist berechtigt maschinelle Zugriffe z.B. durch Bots/Spider auf die Software zu unterbinden und betroffene Zugänge zu sperren.
- Soweit die Software Komponenten von Drittanbietern oder Open-Source Bestandteile beinhalten, unterliegen diese eingesetzten Komponenten gesonderten Lizenzbestimmungen. Für das dem Kunde eingeräumte Nutzungsrecht gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters sowie anwendbare Bestimmungen einer General-Public-Lizenz (GPL). Aus dem Umstand, dass die Software Komponenten von Drittanbietern enthalten oder einzelne Komponenten einer GPL unterliegen kann, ergibt sich keine Verletzung von Schutzrechten Dritter.
- Werden gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, hat der Kunde dies bynary unverzüglich anzuzeigen, insbesondere durch unverzügliche Übersendung von Kopien aller Unterlagen und Schriftstücken zu unterrichten.
- Verstößt der Kunde gegen die ihm obliegenden Informations- und Abstimmungspflichten und kann bynary deswegen an der Abwehr solcher Ansprüche nicht oder nicht vollumfänglich mitwirken, so ist die Haftung seitens bynary auf die Ansprüche beschränkt, auf die auch bei vertragsgemäßer Erfüllung der Informations- und Abstimmungspflichten durch den Kunden zu Gunsten des in seinen Schutzrechten verletzten Dritten erkannt worden wäre.
- Bei einer Verletzung von Schutzrechten Dritter hat bynary nach seiner Wahl, jedoch auf eigene Kosten, die Zustimmung des verletzten Dritten zu der Leistung an den Kunden und/oder um die Nutzung durch den Kunde zu bewirken, die Leistung so abzuändern, dass die Rechtsverletzung beseitigt ist oder erneut in der Weise zu leisten, dass Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
- Werden Schutzrechte Dritter durch einzelne Komponenten der Software von bynary verletzt, kann bynary dem Kunden stattdessen auch eine neue, die Schutzrechte des Dritten nicht mehr verletzende Version der Software überlassen, sofern diese hinsichtlich Funktionalitäten und Leistungsumfang den mit dem Kunden in der Auftragsbestätigung oder im Angebot getroffenen, wesentlichen Vereinbarungen entspricht. Der Kunde hat die neue Version zu übernehmen, sobald ihm dies unter Berücksichtigung seiner Datenverarbeitungsabläufe ohne schuldhaftes Verzögern möglich und zumutbar ist.
Datenschutz – Geheimhaltung / Vertraulichkeit – Ort der Leistung
- Bynary beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
- Die Parteien werden gegebenenfalls gesondert einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen, sofern personenbezogene Daten des Kunden über die Software verarbeitet werden. Der Kunde wird dies bynary unverzüglich anzeigen.
- Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die vorgenannte Pflicht zur Vertraulichkeit schränkt jedoch keine Partei darin ein, für sie tätige Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, in anderen Projekten einzusetzen.
- Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt bzw. verwertet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
- Die Parteien verpflichten sich, ihre Angestellten und Mitarbeiter sowie andere Beteiligte entsprechend zu verpflichten.
- Die Verarbeitung von Daten des Kunden durch bynary erfolgt ausschließlich innerhalb der EU und des EWR
Subunternehmer
- Bynary wird gestattet, Subunternehmer einzuschalten. Dies gilt insbesondere für den Dienstleister über den die Software im Rechenzentrum gehostet wird.
- Sofern die Einschaltung eines Subunternehmers erfolgt, haftet bynary für diesen wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen.
Gewährleistung – Mängel
- Bei Kunden, welche Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
- Für Kunden, welche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind gilt folgendes:
- Bynary hat dem Kunden die vereinbarte Leistung während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für die Zeit, in der die Nutzbarkeit der Software wegen eines Mangels oder einer Schlechtleistung gemindert ist, hat der Kunde nur eine angemessen herabgesetzte Vergütung für die Leistung zu entrichten.
- Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Schlechtleistung bleiben unberührt.
- Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr.
- Die vorstehende Einschränkung und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche von Schäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Haftung
- Bynary haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Arglist sowie im Umfang einer gegenüber dem Kunde zugesagten Garantie sowie im Falle der Haftung nach zwingend gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetzes.
- Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person haftet bynary auch für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Im Übrigen haftet bynary bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Vertragspflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
- Die Haftung von bynary ist außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von einem Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an bynary gezahlt hat.
- Für Datenverluste haftet bynary - außer bei vorsätzlichem oder arglistigem Handeln - nur, wenn der Kunde in regelmäßigen Abständen selbst Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
- Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Neben- und Folgeschäden, entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
- Bynary haftet nicht für Vereinbarungen und/oder Vertragsstrafen, die der Kunde mit Dritten eingegangen ist.
- Bynary haftet nicht für die Umsetzung der von der Software / Reports vorgeschlagenen Maßnahmen / Verbesserungen.
- Bynary haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Website des Kunden. Bei den über die Software erstellten Reportings ist bynary jedoch um Einholung und Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen / Gesetze / Web-Standards bemüht.
- Ein guter Score sagt nicht aus, dass die von der Software geprüfte Kategorie der Website vollständig ohne Probleme ist und/oder rechtskonform ist. Einige Probleme / rechtliche Anforderungen können nur manuell getestet / überprüft werden, so z.B. die Verwendung von leichter Sprache bei Accessibility.
- Bynary übernimmt keine Garantie, dass eine durch die Software geprüfte Website oder eine Website nach Umsetzung der Reports der Software allen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, des DDG, der DL-InfoV oder der EU-DSGVO und/oder anderen Gesetzen / Verordnungen entspricht. Die Software ist lediglich ein Hilfsmittel um technische Probleme aufzudecken.
- Sofern der Kunde aufgrund der von der Software vorgeschlagenen Maßnahmen eine Suchmaschinenoptimierung durchzuführen, weist bynary ausdrücklich darauf hin, dass bynary für keinerlei Platzierungen bei den Suchmaschinen garantieren kann und die Aufnahme der jeweiligen Webseiten des Kunden nicht im Einflussbereich von bynary liegt.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von bynary ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von bynary ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehende Einschränkung und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche von Schäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen.
Referenz, Pressemitteilung
- Bynary steht es frei, bei Kunden, welche Unternehmer sind, in Pressemitteilungen oder Referenzlisten die Öffentlichkeit über eine generelle Zusammenarbeit mit dem Kunden und das beauftragte Projekt zu informieren, z.B. den Kunden durch Auflistung als Referenzkunde auf den Websites von bynary oder auf seinen Social-Media Seiten ggf. mit Logo zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform diesem widerspricht.
Speicherung der Vertragsbestimmungen
- Die Vertragsbedingungen werden bei bynary gespeichert und sind für Kunden im Kundenkonto nach Login abrufbar.
Hinweis auf Streitbeilegungsplattform der EU und Hinweise nach VSBG
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist bynary nicht verpflichtet und nicht bereit.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache, Anpassung der Nutzungsbedingungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, Regensburg. Bynary ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Bynary kann diese Nutzungsbedingungen zum Ablauf der aktuellen Laufzeit ändern. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden registrierten Kunden per e‑Mail mitgeteilt.
- Widerspricht der Kunde der Änderung oder erkennt der Kunde die neuen Nutzungsbedingungen nicht an, so gelten die ursprünglichen Nutzungsbedingungen bis zum Vertragsende weiter - bynary weist bereits jetzt darauf hin, dass in diesem Fall das Vertragsverhältnis zum nächst möglichen Termin gekündigt wird um ein einheitliches Rechtssystem mit den Kunden sicherzustellen.